Patientenverfügung
Die Patientenverfügung ist eine schriftliche Erklärung, in der eine Person
bestimmt, daß sie im Falle einer schweren, unheilbaren Erkrankung oder bei
irreversiblen Schäden ( z.B. nach einem Unfall oder Schlaganfall) mit sicherer
Todesprognose nicht mit künstlichen Mitteln (Maschinen) am Leben erhalten
werden möchte.

Wofür braucht man sie ?
Wenn bei Krankheit oder nach einem Unfall die Lebensfunktionen nur noch durch
Maschinen aufrechterhalten werden können und keine Aussicht auf Heilung besteht,
kommt die Verlängerung des Lebens fast immer einer reinen Verlängerung der
Leidenszeit bzw. des Sterbevorgangs gleich.
Viele Menschen wünschen sich, sollten Sie jemals in eine solche aussichtslose
Situation gelangen, daß sie dann nicht künstlich am Leben erhalten werden.
Wenn aber der Patient nicht mehr entscheidungsfähig ist, z.B. weil er im Koma liegt,
muß der Arzt den mutmaßlichen Patientenwillen herausfinden.
Um hier den Patienten und Ärzten diese schwierige Situation zu erleichtern, wurde
die Patientenverfügung geschaffen, die den Willen des Patienten klar dokumentiert.

Wie sieht sie aus ?
Es besteht grundsätzlich keine Formvorschrift. Wichtig ist die klare Willensäußerung,
die Unterschrift, die Benennung von ein bis zwei Zeugen und einer Vertrauensperson,
z.B. Hausarzt, und das Datum der Ausstellung, um die Aktualität der Willensäußerung
feststellen zu können.

Alters-/ Vorsorgevollmacht
Eine Erklärung einer sogenannten Alters- oder Vorsorgevollmacht findet zunehmend
Interesse für den Fall, daß der Vollmachtgeber geschäftsunfähig wird, etwa nach einem
Schlaganfall, Verkehrsunfall oder bestimmten Erkrankungen wie z. B. Alzheimer etc.

Wofür braucht man sie ?
Die Vollmacht dient dazu, daß der Bevollmächtigte Handlungen im
rechtsgeschäftlichen Verkehr im Namen des Vollmachtgebers ausüben kann,
z. B. bei Vermögensangelegenheiten ( Kapitalanlagen, Bankgeschäfte, etc. ),
Angelegenheiten der persönlichen Betreuung und Versorgung ( medizinische und
pflegerische Versorgung ), Versorgungsangelegenheiten ( Renten, Versicherungs-
leistungen ) und Steuersachen.

Wie sieht sie aus ?
Grundsätzlich besteht für eine solche Vollmacht keine Formvorschrift.
Aufgrund der Komplexität einer solchen Vollmacht empfiehlt es sich aber, den Rat
eines Rechtsanwaltes oder Notars einzuholen.

Ansprüche aus der Rentenversicherung.........