Patientenverfügung
Die Patientenverfügung ist eine schriftliche Erklärung, in der eine
Person
bestimmt, daß sie im Falle einer schweren, unheilbaren Erkrankung oder
bei
irreversiblen Schäden ( z.B. nach einem Unfall oder Schlaganfall) mit
sicherer
Todesprognose nicht mit künstlichen Mitteln (Maschinen) am Leben erhalten
werden möchte.
Wofür
braucht man sie ?
Wenn bei Krankheit oder nach einem Unfall die Lebensfunktionen nur noch durch
Maschinen aufrechterhalten werden können und keine Aussicht auf Heilung
besteht,
kommt die Verlängerung des Lebens fast immer einer reinen Verlängerung
der
Leidenszeit bzw. des Sterbevorgangs gleich.
Viele Menschen wünschen sich, sollten Sie jemals in eine solche aussichtslose
Situation gelangen, daß sie dann nicht künstlich am Leben erhalten
werden.
Wenn aber der Patient nicht mehr entscheidungsfähig ist, z.B. weil er
im Koma liegt,
muß der Arzt den mutmaßlichen Patientenwillen herausfinden.
Um hier den Patienten und Ärzten diese schwierige Situation zu erleichtern,
wurde
die Patientenverfügung geschaffen, die den Willen des Patienten klar
dokumentiert.
Wie
sieht sie aus ?
Es besteht grundsätzlich keine Formvorschrift. Wichtig ist die klare
Willensäußerung,
die Unterschrift, die Benennung von ein bis zwei Zeugen und einer Vertrauensperson,
z.B. Hausarzt, und das Datum der Ausstellung, um die Aktualität der Willensäußerung
feststellen zu können.
Alters-/
Vorsorgevollmacht
Eine Erklärung einer sogenannten Alters- oder Vorsorgevollmacht findet
zunehmend
Interesse für den Fall, daß der Vollmachtgeber geschäftsunfähig
wird, etwa nach einem
Schlaganfall, Verkehrsunfall oder bestimmten Erkrankungen wie z. B. Alzheimer
etc.
Wofür
braucht man sie ?
Die Vollmacht dient dazu, daß der Bevollmächtigte Handlungen im
rechtsgeschäftlichen Verkehr im Namen des Vollmachtgebers ausüben
kann,
z. B. bei Vermögensangelegenheiten ( Kapitalanlagen, Bankgeschäfte,
etc. ),
Angelegenheiten der persönlichen Betreuung und Versorgung ( medizinische
und
pflegerische Versorgung ), Versorgungsangelegenheiten ( Renten, Versicherungs-
leistungen ) und Steuersachen.
Wie
sieht sie aus ?
Grundsätzlich besteht für eine solche Vollmacht keine Formvorschrift.
Aufgrund der Komplexität einer solchen Vollmacht empfiehlt es sich aber,
den Rat
eines Rechtsanwaltes oder Notars einzuholen.